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Haben Sie die DSGVO korrekt umgesetzt? Aufsichtsbehörden intensivieren Datenschutzprüfungen

Datenschutz findet sich nicht nur in der seit Mai 2018 anzuwendenden EU-Datenschutzgrundverordnung oder im neuen Bundesdatenschutzgesetz. Der laufende Betrieb lässt täglich neue Fragen zu diesem Themenkomplex aufkommen.

Noch immer gibt es Unternehmen, die die neuen Datenschutzregeln nicht oder nur unvollständig umgesetzt haben. Doch es ist keine gute Wahl, darauf zu spekulieren, von Datenschützern nicht entdeckt zu werden – denn die Aufsichtsbehörden kontrollieren, nach einer ersten Phase der Bereitstellung von Informationen, inzwischen eifrig und arbeiten flächendeckend. Ausgewählte Schwerpunkte für die Prüfungen sind die Bereiche E-Commerce, Rechenschaftspflicht, Arztpraxen, Bewerberdaten, Sub-Dienstleister u. v. m.

Setzen Sie die datenschutzrechtlichen Vorgaben gründlich um – nur so vermeiden Sie unangenehme Konsequenzen. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie in einem kostenfreien Erstgespräch und bieten Ihnen darüber hinaus alle Leistungen zur Erfüllung der gesetzlichen Grundlagen nach der DSGVO und dem neuen BDSG.

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