Interner Datenschutzbeauftragter? Für viele Unternehmen ein unterschätztes Haftungsrisiko
Ein fehlender oder falsch eingesetzter Datenschutzbeauftragter kann Bußgelder, behördliche Maßnahmen und Reputationsschäden nach sich ziehen. Für viele Unternehmen entsteht dieses Risiko ohne es zu merken.
Denn: Die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten trifft deutlich mehr Unternehmen, als vielen bewusst ist.
Ab wann ist ein Datenschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben?
Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ergibt sich aus:
- Art. 37 DSGVO
- § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
In Deutschland gilt:
- Ab 20 Mitarbeitenden, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, ist ein DSB verpflichtend.
- Unabhängig von der Mitarbeiterzahl, wenn besonders sensible Daten verarbeitet werden (z. B. Gesundheitsdaten, umfangreiche Überwachung, Scoring).
- Wenn Kerntätigkeiten in der systematischen Überwachung oder Profilbildung bestehen.
Praxisproblem: Viele Unternehmen überschreiten diese Schwelle, ohne es formal zu dokumentieren und befinden sich damit unbewusst im Rechtsverstoß.
Was droht bei fehlendem oder falschem DSB?
Die Aufsichtsbehörden prüfen inzwischen deutlich konsequenter. Typische Folgen bei Verstößen:
- Bußgelder nach Art. 83 DSGVO
- Verpflichtende Nachbestellung unter Fristsetzung
- Beanstandungen im Rahmen von Prüfungen
- Haftungsrisiken für die Geschäftsführung
- Verlust von Kundenvertrauen
Wichtig: Auch ein „formal bestellter“, aber ungeeigneter DSB gilt rechtlich als Verstoß.
Das Unabhängigkeits-Dilemma interner Datenschutzbeauftragter
Nach Art. 38 DSGVO muss ein Datenschutzbeauftragter unabhängig arbeiten und darf keinen Interessenkonflikt haben.
In der Praxis bedeutet das:
- Geschäftsführung: Trifft strategische Entscheidungen kann sich nicht selbst kontrollieren.
- IT / IT-Leitung: Setzt technische und organisatorische Maßnahmen um darf diese nicht überwachen.
- HR / Personal: Verarbeitet hochsensible Mitarbeiterdaten.
- Marketing / Vertrieb: Verantwortlich für CRM, Tracking und Kampagnen.
Fazit: Nahezu alle leitenden Funktionen sind ausgeschlossen.
Warum interne DSB rechtlich oft angreifbar sind
Theoretisch erlaubt praktisch problematisch.
Denn Mitarbeitende mit ausreichender Fachkenntnis haben in der Regel auch Einfluss auf Prozesse, Systeme oder Entscheidungen. Damit entsteht automatisch ein Interessenkonflikt.
Konsequenz: Interner DSB = auf dem Papier bestellt, in der Praxis häufig nicht rechtskonform.
Der sichere Weg: Externer Datenschutzbeauftragter
Ein externer Datenschutzbeauftragter löst dieses strukturelle Problem von Anfang an.
- Unabhängig: Keine Weisungsgebundenheit.
- Neutral: Klare Berichtslinie zur Geschäftsführung.
- Fachlich aktuell: Permanente Weiterbildung.
- Praxisnah: Erfahrung aus vielen Unternehmen.
Bei Kämmer Consulting GmbH betreuen wir bereits über 150 Unternehmen als externe Datenschutzbeauftragte.
Unsere Kunden profitieren nicht nur von rechtssicherem Datenschutz, sondern auch von unserer Kompetenz in Informationssicherheit und Cybersecurity.
Die gute Nachricht: Datenschutz muss kein Risiko sein
Richtig umgesetzt ist Datenschutz kein Bremsklotz, sondern ein Stabilitäts- und Vertrauensfaktor.
Mit klaren Strukturen, festen Ansprechpartnern und belastbaren Prozessen lassen sich Prüfungen, Kundenanfragen und Audits souverän meistern.
Unternehmen, die frühzeitig professionell aufgestellt sind, müssen keine Angst vor Kontrollen oder Anfragen haben.
Die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten betrifft mehr Unternehmen, als viele vermuten.
Interne Lösungen scheitern häufig an rechtlichen Anforderungen. Externe Lösungen schaffen Klarheit, Sicherheit und Entlastung.
👉 Unsere Empfehlung: Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihr Unternehmen korrekt aufgestellt ist bevor Aufsichtsbehörden oder Kunden es tun.
Wir von Kämmer Consulting GmbH begleiten Sie dabei partnerschaftlich, praxisnah und rechtssicher im Datenschutz und in der Informationssicherheit.