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Das neue Hinweisgeberschutzgesetz - mühelos umgesetzt mit unserem Meldeportal!

Ab dem 02.07.2023 ist das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" in Kraft getreten. Sie kennen es als das "Hinweisgeberschutzgesetz" (HinSchG). Hinter diesem Gesetz verbirgt sich die gesetzliche Verpflichtung von Unternehmen, eine sichere Möglichkeit zu schaffen, damit Mitarbeiter und sogar externe Personen wie Kunden oder Lieferanten auf Missstände aufmerksam machen können, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen.

Handlungsbedarf für Unternehmen: Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 02.07.23 müssen Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern eine interne Meldestelle und entsprechende Meldewege bereitstellen. Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern haben Zeit bis zum 17.12.23, um dies umzusetzen. Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sind von diesem Gesetz ausgenommen.

Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung von Meldekanälen, über die Hinweisgeber ihre Meldungen übermitteln können. Unternehmen müssen ihren Hinweisgebern die Möglichkeit bieten, ihre Meldung entweder mündlich oder in Textfrom abzugeben. Die mündliche Form kann beispielsweise per Telefon erfolgen, aber aufgrund der Anforderungen des Gesetzes zur Behandlung von Meldungen ist E-Mail in der Regel keine geeignete Option. Für die Textform bietet sich ein separates Online-Portal an, das unabhängig von anderen Systemen betrieben wird.

Kämmer Consulting Online-Meldeportal

Kämmer Consulting GmbH bietet Ihnen genau ein solches Online-Portal zu einem äußerst attraktiven Preis. Unser Service umfasst die Einrichtung des Portals, die Anpassung an Ihre spezifischen Anforderungen (wie gewünschte Informationen von Hinweisgebern, Weiterleitung der Meldungen an die interne Meldestelle, Sprachoptionen des Portals usw.) sowie den laufenden Betrieb der Plattform. Durch streng eingeschränkte Zugriffsrechte und sichere Datenspeicherung erfüllt dieses Portal die gesetzlichen Anforderungen. Bitte beachten Sie, dass wir ausdrücklich nicht den Betrieb der internen Meldestelle anbieten.

Wenn Sie mehr über unser Online-Meldeportal erfahren möchten, setzen Sie sich gerne mit Andreas Stammhammer oder Axel Vogelsang in Verbindung.

Nutzen Sie das Hinweisgeberschutzgesetz, um eine transparente und sichere Kommunikation innerhalb Ihres Unternehmens zu gewährleisten!

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